Detektivkosten sind erstattungsfähig,
wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffenen Feststellungen nach
den Umständen des Einzelfalles notwendig und nicht anderweitig einfacher
zu erreichen waren, was durch Vorlage eines Ermittlungsberichts und
spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar
prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die prozessuale
Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert haben.
(OLG München, 18.06.1993, AZ 11 W 1592/93)
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren,
schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen
Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
(OLG Stuttgart, 15.03.1998, AZ 8 WF 96/88)
Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden
Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte
Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstelle ermittelt
und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des
Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.
(OLG Schleswig, 10.02.1992, AZ 15 WF 218/91)
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive
überwachen lassen und
ihnen in extremen Fällen die Kosten dafür in Rechnung stellen.
Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter
sein Krankheit nur vortäuscht.
(Bundesarbeitsgericht Kassel, AZ 8 AZR 5/97)
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung
einer Detektei in unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten
Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver
Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits - im
Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder
Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91,1 ZPO war.
(OLG Koblenz, 24.10.1990, AZ 14 NW 671/90)
Ein Arbeitnehmer, der Krankgeschrieben ist und trotzdem zu Hause zu
privaten Zwecken arbeitet, darf grundsätzlich gekündigt werden. (LAG
Rheinland Pfalz Sa 979/95)
Die Steuerfrage
Detektivkosten können sehr häufig absetzbar sein. Im Rahmen einer
Scheidung ist es eigentlich klar. Da sind es in der Regel außergewöhnliche
Belastungen.
Aber auch wenn man sich von Unbekannten terrorisiert fühlt und einen
Detektiv engagiert, ist dessen Honorar absetzbar. Ist der Auftraggeber ein
Gewerbetreibender oder Freiberufler, so ist in der Regel der Abzug als
Betriebsausgabe gegeben. (Finanzgericht Hessen, AZ: 8 K 3370/88, EFG
89, S. 576.)
Die Kosten für die Beauftragung eines privaten Ermittlers können je nach
Dauer/Intensität der gewünschten Tätigkeit recht hoch ausfallen. Der zur
Zahlung vertraglich verpflichtete Auftraggeber wird daher in der Regel
bestrebt sein, die Detektivkosten auf andere ganz oder zumindest teilweise
abzuwälzen, z.B. auf einen Prozessgegner. Die Erstattungsfähigkeit
derartiger Detektivkosten ist jedoch in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt,
wenn auch vom Ansatz her anerkannt.
(OLG, MDR 91 S. 904)
Gerichtsurteile
Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste entstanden
sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den
Täter zu ermitteln. (BAG 5AZR 116/86
Das berechtigte Interesse - Grundlage eines Detektivauftrages
Als berechtigtes Interesse im Sinne des § 193 StGB kommt jedes
öffentliche, private, ideelle oder vermögensrechtliche Interesse in
Betracht, das nicht in Widerspruch zu Recht oder Sittengrundsätzen steht
oder dessen Verfolgung rechtlich schutzwürdig ist. Im Hinblick darauf,
dass das berechtigte Interesse weniger als ein rechtliches Interesse
verlangt und der Inhalt der Interessenwahrnehmung nicht abstrakt und
generell, sondern im Wege einer Interessenabwägung zu beantworten ist,
besteht zwischen § 193 StGB und § 29 Abs. 2 Nr. 1 lit. a, Nr. 2 BDSG
Übereinstimmung.
Die Übermittlung personenbezogener Daten
Die Datenübermittlung an nicht öffentliche Stellen ist lt. § 16 Absatz 1
Nr. 2 - zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der
Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und der Betroffene
kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Der
Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten und
nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden. Die übermittelnde
Stelle hat den Empfänger darauf hinzuweisen. BDSG §16 Absatz 4, erster
Teil.
Darf die Firma einen Detektiv beauftragen, um Mitarbeiter zu überwachen?
Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, darf ein Detektiv die Arbeitspflicht
ausspähen (Bundesarbeitsgericht, 1ABR 26/90). Wird der Überwachte
überführt, muss er sogar das Honorar des Detektivs bezahlen
(Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 5/97). BAG: Schadensersatz wegen
Detektivkosten. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das
Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen,
wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den
Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt
und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung
überführt wird (Bestätigung von BAG, BB 1987, 689 zur Veröffentlichung in
BAGE vorgesehen) ( Urteil v. 17.09.1998 - 8 AZR 5/97).
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig,
wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit
einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs
bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des
Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung
oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91,1 ZPO war (OLG
Koblenz vom 24.10.1990 14 NJW 671/90).
Die Einschaltung eines Detektivs aus kostenrechtlicher Sicht ist
gerechtfertigt,
wenn bereits ein bestimmter Verdacht besteht, die für eine schlüssige
Antragstellung oder Rechtsverteidigung erforderlichen Einzelheiten und
Beweismittel aber noch beschafft werden müssen und dies nicht anders und
nicht billiger als mit Hilfe eines Detektivs möglich ist. Die dafür
aufgewendeten Kosten sind nach Maßgabe des § 91 ZPO erstattungsfähig, wenn
ihre Aufwendung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem späteren Prozess
steht ( OLG Hamm vom 31.08.1992 23 W 92/92).
Detektivkosten sind erstattungsfähig,
wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffenen Feststellungen nach
den Umständen des Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig einfacher zu
erlangen waren, was durch Vorlage des Ermittlungsberichtes und
spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar
prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die prozessuale
Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert haben
(OLG
München vom 18.06.1993 11 W 1592/93).
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren
schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen
Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
OLG Stuttgart, 15.03.89, 8 WF 96/88
"Blaumacher" müssen Detektivkosten zahlen
Arbeitnehmer, die blaumachen, müssen Detektivkosten des Arbeitgebers
tragen. Wie das Bundesarbeitsgericht entschied, kann der Arbeitgeber
Schadenersatz verlangen, wenn sich ein "begründeter Verdacht" bestätigt
und es keine billigeren Mittel gab, diesen Anfangsverdacht zu klären. Im
vorliegenden Fall war ein Kraftfahrer für neun Tage krank geschrieben.
Danach erklärte er, er werde überhaupt nicht mehr zur Arbeit kommen. Als
er kündigte und ein weiteres Attest einreichte, beauftragte die Spedition
Detektive. Die fanden heraus, dass der Mann bereits für ein anderes
Fuhrunternehmen tätig war. Auszug aus der "TAZ" 18.9.98 S. 4 und BerlZtg
18.9.98 S. 29 (BAG 17.09.1998 - 8 AZR 5/97).
Bei Beobachtungen von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den
Betriebsrat nicht informieren (Beschluss 26.03.91 BA8G 1ABR 26/90)
Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig,
wenn Warenverluste entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras
die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln (BAG 5AZR 116/86)
Anmerkung: Bei einer Verdachtsbearbeitung braucht der Betriebsrat nicht
informiert werden.
Muss die Firma den Betriebsrat fragen, ehe sie technische
Kontrollen installiert?
Der Betriebsrat muss nicht nur informiert werden, er muss der Kontrolle
auch zustimmen (Bundesarbeitsgericht, 1 ABR 20/74). Auch § 87 des
Betriebsverfassungsgesetzes schreibt vor, dass der Betriebsrat bei der
Einführung "technischer Einrichtungen ..., die dazu bestimmt sind, das
Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen", einbezogen
werden muss.
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn, die
Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem
konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei
objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des
Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche
Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91,1
ZPO war. OLG Koblenz, 24.10.90, 14 NW 671/90
Detektivkosten sind im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig, wenn
sie sich im Verhältnis zur Bedeutung des Streitgegenstandes in
vernünftigen Grenzen halten, prozessbezogen waren, die erstrebten
Feststellungen als notwendig angesehen werden konnten und eine einfachere
Klarstellung nicht möglich war. Insbesondere ist es entfernt residierenden
Versicherungen zuzugestehen, bei sehr hohen Schmerzensgeldforderungen auch
im Interesse ihres Versicherten einen Detektiv zur Überprüfung einzusetzen
dessen Kosten sind in angemessener Höhe erstattungsfähig. OLG Nürnberg,
29.11.90, 4 W 3657/90
Die Notwendigkeit und der Umfang der Ermittlungen bei Einschaltung eines
Detektivs sind durch Vorlage von Ermittlungsberichten nachzuweisen. LAG
Düsseldorf, 04.04.95, 7 TA 243/94
Testkäufe reichen als Beweise. AH Kaiserslautern 5 CA 119/84
Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste
entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit
bietet, den Täter zu ermitteln. BAG 5 AZR 116/86
Ist die Einschaltung eines Detektivs aus kostenrechtlicher Sicht
gerechtfertigt, wenn bereits ein bestimmter Verdacht besteht, die für eine
schlüssige Antragstellung oder Rechtsverteidigung erforderlichen
Einzelheiten und Beweismittel aber noch beschafft werden müssen und dies
nicht anders und nicht billiger als mit Hilfe eines Detektivs möglich ist.
Die dafür aufgewendeten Kosten sind nach Maßgabe des § 91 ZPO
erstattungsfähig, wenn ihre Aufwendung im unmittelbaren Zusammenhang mit
dem späteren Prozess steht.
OLG
Hamm 31.08.92, 23 W 92/92
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren
schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen
Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein. OLG Stuttgart, 15.03.89, 8 WF
96/88
Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden
Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte
Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt
und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des
Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann
OLG
Schleswig, 10.02.92, 15 WF 218/91
Detektivkostenerstattung nach erfolgreicher Überwachung eines
krankgemeldeten Arbeitnehmers Ein Arbeitgeber hatte einen Detektiv mit der
Überwachung eines Arbeitnehmers beauftragt, der sich krank gemeldet hatte.
Der Arbeitgeber verlangte die Kosten des Detektivbüros. Nach der
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes hat der Arbeitnehmer dem
Arbeitgeber die durch das Tätig werden eines Detektivs entstandenen
notwendigen Kosten dann zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines
konkreten Tatverdachtes gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die
Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer
vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird
(BAG
17.09.1998 8 AZR 5/97).
Ungewolltes Schnüffeln wird nicht honoriert. Ein Nachlassgericht im Raum
Hamburg veröffentlichte eine Erbfallanzeige über ein Vermögen von 96500
Mark. Ein gewerblicher "Erbensucher" machte einen Halbbruder und eine
Halbschwester des Verstorbenen als nächste Angehörige ausfindig. Für seine
Dienstleistung verlangte der Erbensucher 20 Prozent des Erbes (21.965
Mark) als Honorar. Das Geschwisterpaar verweigerte die Zahlung und
ermittelte den Nachlass auf Grund dieser Informationen eigenständig.
Dagegen klagte der enttäuschte Detektiv erfolglos
Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab (Aktenzeichen: III ZR 323/98 ).
Erbensucher, die auf Grund von Anzeigen der Nachlassgerichte unbekannte
Erben ermitteln, können nur dann Forderungen geltend machen, wenn sie
zuvor eine wirksame Honorarvereinbarung treffen.
Detektivkosten sind im Rahmen der Notwendigkeit, soweit sie prozessbezogen
sind, erstattungsfähig (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss
vom 04.04.1995; 7 Ta243/94[§ ca3728/92, ArbG Wesel])
Detektivkosten sind auch privat absetzbar, wenn konkreter Verdacht besteht
AG Hessen 8 K 3370
Ein Arbeitnehmer, der Krankgeschrieben ist und trotzdem zu Hause zu
privaten Zwecken arbeitet, darf grundsätzlich gekündigt werden: LAG
Rheinland Pfalz Sa 979/95
Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste
entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit
bietet, den Täter zu ermitteln: BAG 5AZR 116/86
Bei Ermittlungen und Beobachtungen von Mitarbeitern muss die
Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht informieren:
BAG
26.03.91, 1ABR26/90
Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden
Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte
Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstelle ermittelt
und die von Ihm getroffene Feststellung die prozessuale Stellung des
Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.
OLG
Stuttgart, 16.03.89, 15 WF 218/91
Setzt ein Gläubiger bei der Realisierung seiner Forderungen eine Detektei
ein, so fallen die Kosten im Prinzip dem Schuldner zur Last. Der Gläubiger
hat aber vorher zu überprüfen, ob es kostengünstigere Wege, z.B.: zur
Ermittlung einer Schuldneradresse, gibt.
(LG Aachen, Urteil v. 03.05.85 - 5 T 75/85)
Dient die Beauftragung einer Detektei ganz offensichtlich dazu, Tatsachen
und Sachverhalte zu erfahren, um den Vorwurf wettbewerbswidrigen
Verhaltens zu belegen und darauf gestützt eine einstweilige Verfügung
zu beantragen, so ist die Einschaltung der Detektei sachgerecht und zur
Verfahrensvorbereitung auch notwendig.
(OLG Koblenz, Urteil v. 14.05.1991 - 14 W 268/91)
Weitere Einsatzgebiete:
Aachen Augsburg Berlin Bielefeld Bochum Bonn
Bottrop Braunschweig Bremen Bremerhaven Darmstadt Dortmund Düsseldorf
Duisburg Erlangen Essen Frankfurt/M Freiburg i.Br. Gelsenkirchen Göttingen
Hagen Hamburg Hamm Hannover Heidelberg Heilbronn Herne Hildesheim
Karlsruhe Kassel Kiel Koblenz Köln Krefeld Leverkusen Ludwigshafen Lübeck
Mainz Mannheim Mönchen-Gladbach Mülheim/Ruhr München Münster/Westfalen
Neuss Nürnberg Oberhausen Offenbach/Main Oldenburg/O. Osnabrück Paderborn
Recklinghausen Regensburg Remscheid Siegen Solingen Stuttgart Wiesbaden
Witten Würzburg Cottbus Dessau Dresden Erfurt Gera Halle/Saale Jena
Chemnitz Leipzig Magdeburg Potsdam Rostock Schwerin Zwickau
Österreich Schweiz Italien Spanien Salzburg Kitzbühel Wien Bozen Mailand
Rom Bern Zürich
Berechnet wir ab Einsatzort
Detektiv Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Detektei Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile |
Detekteien Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Wirtschaftsdetektei Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Privatdetektei
Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Detektei Ermittlung Detektiv Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Detektei Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile |
Detekteien Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Wirtschaftsdetektei Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Privatdetektei
Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Detektei Ermittlung Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Detektei Ermittlungen Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile |
Beobachtungen Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile Detektei | Wirtschaftsermittlungen Detektei
Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Überwachung Detektei Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile Beobachtung Detektei |
Detektei Überwachungen Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Detektei Recherche Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Recherchen
Detektei Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Observation Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile Detektei | Detektei Observationen
Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Detektei Auskunft Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Auskünfte Detektei Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile |
Detektei Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile Detektiv | Detekteien Detektei Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Beobachtungen
Detektei Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile | Detektei Personenortung Kinderortung Erstattung Detektivkosten Gerichtsurteile